Niedrigschwelliges Betreuungsangebot

Zu unserem Leistungsangebot gehören außerdem niedrigschwellige Betreuungsdienste nach § 45 b SGB XI.
Aufgrund dieser Regelung können Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahme der Kosten durch die jeweilige Pflegekasse erhalten.

Wir beraten und unterstützen Sie gern bei der Beantragung der Leistung




 

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